Neue Regeln für Patientenverfügungen seit September 2009

Viele Patientenverfügungen existieren bereits – ca. 8 Millionen sollen es sein. Sie legen fest, was mit ihren Verfassern geschehen soll, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können, etwa nach einem Unfall.

Seit dem 1. September müssen Patientenverfügungen schriftlich sein und eigenhändig unterschrieben sein. Bereits bestehende Patientenverfügungen bleiben in Kraft.

So soll jede schriftliche Patientenverfügung, die der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht, für alle Beteiligten verbindlich sein. Damit soll erreicht werden, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten.“

Überblick:

Formvorschriften

Eine Patientenverfügung muss schriftlich, jedoch nicht handschriftlich abgefasst sein. Erforderlich ist aber ist die eigenhändige Unterschrift. Auch notarielle Form ist möglich.

Inhalt

Viele Menschen haben in Anbetracht  der Möglichkeiten der modernen Medizin Angst vor Leidens- und Sterbensverlängerung. Wie man in welcher Situation behandelt werden möchte, kann nun jeder für sich selbst entscheiden. Dabei sind die Möglichkeiten und Risiken sorgfältig abzuwägen. Eine genaue Formulierung dessen, was man möchte, ist entscheidend.
Ihr Anwalt oder ein Notar helfen dabei gerne weiter.

Gültigkeit

Eine Patientenverfügung gilt zeitlich grundsätzlich unbegrenzt. Nach langer Zeit kann sich aber für Ärzte, Angehörige oder Betreuer die Frage stellen, ob die Verfügung noch dem aktuellen Willen des Patienten entspricht. Daher ist es ratsam, eine Patientenverfügung von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Sind keine Änderungen angezeigt, so sollte das mit einer kurzen Notiz festgehalten werden. Ansonsten kann die Verfügung den geänderten Bedingungen angepasst werden. Ein Zeitraum von ca. 2 Jahren sollte ausreichend sein, wenn nicht gravierende Änderungen eine vorzeitige Überprüfung nahe legen. Ein Widerruf ist zu jeder Zeit möglich.

Grundsätzlich sollte im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung stets auch geprüft werden, ob die Erstellung einer sogenannten Vorsorgevollmacht sinnvoll ist.

Das Bundesministerium für Justiz bietet eine kostenlose Formulierungshilfe für die Erstellung einer Patientenverfügung: BMJ-Formulierungshilfe
Individuelle Hilfe und Beratung dazu erhalten Sie durch Ihren Arzt und Ihren Rechtsanwalt.