Diese Website verwendet Cookies. Mit der Weiternutzung stimmen Sie der Verwendung zu.
OKInformationen & EinstellungsmöglichkeitenWeitere Informationen und Einstellungsmöglichkeiten bezüglich der Verwendung von Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.
Wenn Sie konkrete Fragen oder Probleme haben, nehmen Sie doch einfach unverbindlich mit uns Kontakt auf. Mit Ihnen zusammen können wir die beste Lösung für Sie finden
Wir sind für Sie per E-Mail: anwalt@kanzleivonheyden.de
oder telefonisch erreichbar: 06221 – 72 72 00 7
Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.
Wirksames Mittel gegen Internet-Abzocke?
InternetrechtZahlreiche unbedarfte Internetnutzer werden Opfer von versteckten Abofallen im Internet. Mit wenigen Klicks sind Name und Adresse eingegeben, um Rezepte zu erhalten, Grußkarten zu verschicken und so weiter. Nicht selten folgen darauf überraschend Rechnungen und Mahnungen. Wegen fehlender oder unzulässig versteckter Angaben der Anbieter sind diese Forderungen häufig unberechtigt. Dennoch bezahlen viele Nutzer, insbesondere wenn die Zahlungsaufforderungen von Anwaltskanzleien kommen.
Mit einer – hoffentlich – wegweisenden Entscheidung hat das Amtsgericht Karlsruhe jetzt eine Inkasso-Anwältin zu Schadenersatz verurteilt und ihr „Beihilfe zum Betrug“ vorgeworfen. Die Klage einer betroffenen Nutzerin und ihres Rechtsanwaltes richtete sich gegen die „Inkasso-Anwältin“. Sie soll bis zu 10.000 Euro pro Tag an Mahngebühren eingenommen haben.
Versteckte Kostenangaben
Das Amtsgericht Karlsruhe erkannte, dass die Forderung des Anbieters rechtlich keinen Bestand hatte und gab den Klägern Recht. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass es für einen normalen Nutzer gar nicht erkennbar gewesen sei, dass das Angebot des Anbieters etwas kosten sollte. Das Amtsgericht bezeichnete die Vorgehensweise gar als Beihilfe zum versuchten Betrug.
Die Klägerin hatte einen Internetservice genutzt und daraufhin eine Rechnung über ein – angeblich – abgeschlossenes Abo erhalten. Sie wandte mit anwaltlicher Unterstützung ein, auf der Anbieterseite wären Angaben zu den Kosten kaum zu finden und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt gewesen. Die Firma zog ihre Forderungen daraufhin zwar zurück, aber ihr Rechtsanwalt führte ungeachtet dessen Klage.
Verhaltensempfehlung
Ist die Forderung unbegründet oder jedenfalls zweifelhaft, sollten Sie sich auch durch die Einschaltung von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten nicht dazu verleiten lassen, ungeprüft zu zahlen. Werden Sie allerdings tatsächlich auf Zahlung verklagt oder erhalten einen Mahnbescheid, so ist rasches Handeln erforderlich. Im Zweifel lassen Sie sich fachkundig beraten.
Die Internetanbieter sitzen häufig im Ausland und sind schwer zu fassen. Ihre Inkassounternehmen oder Anwälte sind dagegen in der Regel im Inland ansässig und daher auch für Klagen leichter zu erreichen.
Das Urteil aus Karlsruhe könnte auch ein Indiz für Strafprozesse gegen die Abzocker im Internet sein.